Hygienemaßnahmen für Einzelinstrumentalunterricht im Musikraum des Bürgerhauses Marktl

(Als Vorlage diente das Hygienekonzept für Einzelunterricht an Musikschulen des Bundesverbands der freien Musikschulen bdfm)

Diese Informationen können Sie sich auch als PDF herunterladen und ausdrucken:

Vorbetrachtung

Beim Einzelunterricht befinden sich immer nur maximal 2 Personen in einem Unterrichtsraum (Lehrer/in und Schüler/in). Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m ist aufgrund der Größe des Musikraums gegeben.

Erforderliche Maßnahmen

1. Abstandsregeln

  • In allen Räumen muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen allen Personen eingehalten werden.
  • Es findet derzeit kein Blasinstrumenten- oder Vokalunterricht statt.
  • Es findet kein Gruppenunterricht statt.
  • Der Wartebereich befindet sich draußen vor dem Bürgerhaus. Die Schüler/innen werden von der Lehrkraft in den Musikraum abgeholt.

2. Händedesinfektion

  • Die Schüler/innen werden aufgefordert beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
  • Die Lehrer/innen werden aufgefordert bei jedem Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
  • Desinfektionsmittel befinden sich in fest montierten Spendern am Ein- bzw. Ausgang des Bürgerhauses.

3. Masken

  • Die Schüler/innen und Lehrer/innen tragen beim Betreten des Gebäudes und in allen zugänglichen Teilen des Gebäudes einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Einfache Baumwolltücher oder ein selbstgenähter Mund-Nasen-Schutz sind ausreichend.

4. Desinfektion

  • Türklinken, Notenständer und häufig benutzte Gegenstände werden von der Lehrkraft nach jeder Unterrichtseinheit desinfiziert.

5. Benutzung der Instrumente

  • Der Klavierunterricht findet auf zwei Klavieren statt. Ansonsten verwendet jeder nur sein eigenes Instrument.

6. Unterrichtskoordination

  • Schüler/innen warten vor dem Bürgerhaus, bis die Lehrkraft sie zum Unterricht in das Musikzimmer abholt.
  • Die Wartenden halten den Mindestabstand von mindestens 1,5 m ein.
  • Der Unterricht findet für die Zeit der Pandemie ausschließlich im Musikraum statt. d. h. es kann nur jeweils eine Lehrperson zur selben Zeit unterrichten.

7. Lüftung der Unterrichtsräume

  • Nach jeder Unterrichtseinheit wird der Raum von der Lehrkraft ausgiebig gelüftet.

8. Zutrittsverweigerung

  • Keinen Zutritt zum Bürgerhaus haben Schüler/innen und Lehrer/innen mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.

9. Umgang mit Risikogruppen

10. Angebot alternativer Unterrichtsformen

  • Onlineunterricht wird weiterhin alternativ angeboten.
  • Lehrer/innen und Schüler/innen sind frei in ihrer Entscheidung auf diese Form des Unterrichts zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden.

11. Belehrung

Die Lehrkräfte wurden über oben genannte Hygienemaßnahmen belehrt und sorgen für deren Einhaltung. Die vorliegenden Hygienemaßnahmen sind sowohl auf der Homepage des Musikvereins Marktl-Stammham-Haiming, an der Tür des Musikraumes als auch im Schaukasten des Musikvereins einzusehen.

Marktl, 7.5.2020