Geschwisterermäßigung

Liebe Vereinsmitglieder!

Der Musikverein Marktl-Haiming-Stammham e. V. bekommt jedes Jahr Zuschüsse von den Gemeinden Marktl, Haiming und Stammham für Kinder, die im Musikverein Musikunterricht bekommen haben. Diese Zuschüsse teilt der Verein auf berechtigte Familien auf.

Hier die wichtigsten Punkte zur Geschwisterermäßigung kurz erklärt, wer Anspruch hat und wie es funktioniert:

  • Die Geschwisterermäßigung wird immer rückwirkend ausgezahlt, d.h. sie kann erst am Ende des Schuljahres beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt dann im Herbst.
  • Es müssen zwei, oder auch drei Kinder einer Familie ein ganzes Schuljahr Unterricht gehabt haben, oder ein Kind lernt zwei oder drei Instrumente im Verein.
  • Die Musiklehrer*innen bekommen ihre Unterrichtsgebühren nach Vertrag, der Verein zahlt die Geschwisterermäßigung aus!
  • Die Musikalische Früherziehung ist davon ausgeschlossen, da die Kurse nicht über ein ganzes Schuljahr laufen.
  • Das Antragsformular kann auf dieser Seite heruntergeladen werden. Es liegen auch Formulare im Musikzimmer im Bürgerhaus aus.
  • Die betreffenden Musiklehrer*innen müssen das Formular auch unterschreiben!
  • Bitte alle Formulare bis zum Ende des Schuljahres abgeben (Postkasten im Musikzimmer oder den betreffenden Lehrern geben). Anträge, die danach eingehen, werden nicht mehr berücksichtig.

Bei Fragen könnt ihr euch gerne bei Monika Kleiner melden!

Mit musikalischen Grüßen,

Moni Kleiner
1.Vorsitzende
Musikverein Marktl-Haiming-Stammham e. V.


Auf dem Antragsformular zur Geschwisterermäßigung sind die oben genannten Punkte nochmals erklärt.

▶️ Formular herunterladen